WAS BEDEUTET AMBULANTE INTENSIVPFLEGE?
Viele Menschen können sich unter dem Begriff „Intensivpflege“ nur wenig vorstellen. Oft wird er verbunden mit einem stationären Aufenthalt auf einer Intensivstation im Krankenhaus. Doch die ambulante Intensivpflege geht weit darüber hinaus. Hier werden Betroffene, häufig über einen längeren Zeitraum, außerhalb eines Krankenhauses oder Pflegeheimes durch eine intensive Pflege versorgt. Folgende Krankheitsbilder können z. B. eine solche Versorgung unabdingbar machen:
- Lungenerkrankungen
- Wachkoma
- Schädel-Hirn-Verletzungen
- genetische Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Querschnittslähmungen
- traumatische Ereignisse wie z. B. Folgen eines Unfalls
- Tumorerkrankungen
BIETET VITA AMARE AUCH ÄRZTLICHE BETREUUNG AN?
In erster Linie bieten wir selbst medizinische Pflege, verfügen natürlich auch über ein enges Netz an kooperierenden Ärzt_innen. Diese kümmern sich bei Bedarf auch in Form eines Hausbesuchs um die Belange unserer Klient_innen.
GIBT ES EINE NOTFALL-HOTLINE?
Ja, die Notfallnummer erhalten Klient_innen und Angehörige von ihrer persönlichen Ansprechpartner_in.
WIE SCHNELL KANN EINE VERSORGUNG DURCH VITA AMARE ERFOLGEN?
Für die Aufnahme einer Klient_in ist immer eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Diese Zeit benötigen wir bspw. um Kontakt zu den Kostenträgern oder zum Krankenhaus aufzunehmen, um uns die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen, um ein Team zusammenzustellen und ggf. neue Mitarbeiter zu akquirieren. Weiterhin wollen wir die Überleitung vom Krankenhaus/der Reha in die eigene Häuslichkeit gut vorbereiten und planen.
Tipp: In der Wohngemeinschaft oder im Servicewohnen können wir zum Teil auch sehr kurzfristige Anfragen realisieren. Sprechen Sie uns an.
Für nähere Informationen in Bezug auf Aufnahmemöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unser Überleitungsmanagement unter der Rufnummer 0173 / 1030785 oder per Email an v.krueger@vitaamare.de.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN SOLLTEN ERFÜLLT SEIN, UM BETROFFENE IN DER EIGENEN HÄUSLICHKEIT ZU VERSORGEN?
In der Häuslichkeit sollte ein großzügiges Zimmer vorhanden sein, das ausreichend Platz für Hilfsmittel, ein Pflegebett und notwendige Geräte wie z.B. ein Beatmungsgerät bietet.
WER KÜMMERT SICH, WENN ICH ALS PFLEGENDE ANGEHÖRIGE KRANK WERDE ODER IN DEN URLAUB FAHREN MÖCHTE?
In diesem Fall greift die Verhinderungspflege. Diese ermöglicht die Kostenübernahme für eine „Ersatzpflege“ für maximal 42 Tage im Jahr durch die Pflegekasse. Wie die 42 Tage aufgeteilt werden, bleibt der pflegenden Angehörigen selbst überlassen. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegende Angehörige den Betroffenen mindestens sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit versorgt hat. Sie kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.